Warum nicht so...?

Kampf dem Fahrrad und dem Tourismus

Kurort Rathen - Fahrradunfreundlichster Ort 2001?
Beitrag vom 23. August 2001
Warum nicht so...?


einem Familienausflug oder einer Sonntagstour befinden. Ursache hierfür sind mehrere ungünstige Umstände: Der Poller befindet sich unmittelbar in einer Senke, in der mit etwas erhöhter Geschwindigkeit zu rechnen ist. Für den Radfahrer, der von Pötzscha kommend, durch den längeren Teil des Berges entsprechend schnell ist, öffnet sich an dieser Stelle erstmals der Blick zur Bastei. Dadurch schaut er automatisch nach links und nicht mehr auf die Strasse. Gerade bei mehreren Radfahrern sieht meistens nur noch der erste Radfahrer das Hinternis von oben, die Nächsten von unten oder von der Seite. Mehrere Versuche dem Gemeinderat die Situation zu verdeutlichen und die 3 Poller auf die kleine Bergspitze zu versetzen bzw. einen Ersten - Hilfe - Kasten an diese Stelle zu installieren scheiterten aus Kostengründen oder der Sicherheitszulassung. Sicherlich waren die Leute, die diese Konstruktion als sicher eingestuft haben, nie vor Ort. Fazit: Lieber einmal mehr den Krankenwagen bestaunen als dem Zivi das Frühstück für diese 2 Stunden Arbeit zum Versetzen der 3 Poller zu bezahlen. Zur allgemeinen Situation:
Leider ist das Interesse für den zunehmenden Radtourismus in Rathen noch nicht ausgeprägt, denn die Kosten für die Behebung der vorangegangenen 3 Bespiele 0 Volt konvergieren gegen 0. Aber auch einige Unternehmer der Tourismusbranche sehen im 25 km/h schnellen Radfahrer eine grössere Gefährdung als sich selbst, wenn sie sich mit ihren 1,5 t schweren PKW mit 50 km/h durch den verkehrsberuhigten Bereich bewegen.
Obwohl der Radfahrer Verkehrsteilnehmer ist, treffen für ihn nicht immer haargenau die selben Regeln der STVO zu, wie für Autofahrer.
  • Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Radfahrer nicht, es sei denn sie sind explizit ausgeschildert.
  • Der Radfahrer darf bedingt in entgegengesetzter Richtung den Radweg benutzen und hat zu querenden Verkehr Vorfahrt.
  • Auf dem Radweg hat der Radfahrer Vorfahrt.
  • Einbahnstrassen dürfen bedingt entgegengesetzt befahren werden.
  • Man darf ein 2. Fahrrad mitnehmen.
Nachzulesen in "Recht für Radfahrer" von Dietmar Kettler (ISBN 3-405-15174-0) oder auch zur Information beim ADFC.
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