einem Familienausflug oder einer Sonntagstour befinden. Ursache hierfür sind mehrere ungünstige Umstände: Der Poller
befindet sich unmittelbar in einer Senke, in der mit etwas erhöhter Geschwindigkeit zu rechnen ist. Für den Radfahrer, der von
Pötzscha kommend, durch den längeren Teil des Berges entsprechend schnell ist, öffnet sich an
dieser Stelle erstmals der Blick zur
Bastei. Dadurch schaut er automatisch nach links und nicht mehr auf die Strasse. Gerade bei
mehreren Radfahrern sieht meistens nur noch der erste Radfahrer das Hinternis von oben, die Nächsten von unten oder von der Seite. Mehrere
Versuche dem Gemeinderat die Situation zu verdeutlichen und die 3 Poller auf die kleine Bergspitze zu versetzen bzw. einen Ersten - Hilfe -
Kasten an diese Stelle zu installieren scheiterten aus Kostengründen oder der Sicherheitszulassung. Sicherlich waren die Leute, die diese
Konstruktion als sicher eingestuft haben, nie vor Ort.
Fazit:
Lieber einmal mehr den Krankenwagen bestaunen als dem Zivi das Frühstück für diese 2 Stunden Arbeit zum Versetzen
der 3 Poller zu bezahlen.
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Zur allgemeinen Situation:
Leider ist das Interesse für den zunehmenden Radtourismus in
Rathen noch nicht ausgeprägt, denn die Kosten für die Behebung der vorangegangenen 3 Bespiele
konvergieren gegen 0. Aber auch einige Unternehmer der Tourismusbranche sehen im 25 km/h schnellen Radfahrer eine grössere Gefährdung als
sich selbst, wenn sie sich mit ihren 1,5 t schweren PKW mit 50 km/h durch den verkehrsberuhigten Bereich bewegen.
Obwohl der Radfahrer Verkehrsteilnehmer ist, treffen für ihn nicht immer haargenau die selben Regeln der
STVO zu, wie für Autofahrer.
- Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Radfahrer nicht, es sei denn sie sind explizit ausgeschildert.
- Der Radfahrer darf bedingt in entgegengesetzter Richtung den Radweg benutzen und hat zu querenden Verkehr Vorfahrt.
- Auf dem Radweg hat der Radfahrer Vorfahrt.
- Einbahnstrassen dürfen bedingt entgegengesetzt befahren werden.
- Man darf ein 2. Fahrrad mitnehmen.
Nachzulesen in "Recht für Radfahrer" von Dietmar Kettler (ISBN 3-405-15174-0) oder auch zur Information beim
ADFC.
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